Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Terrassen Montage Ackers , Kimplerstrasse 225 , 47807 Krefeld
13.01.2026
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Planung, Lieferung und Montage von Terrassenanlagen aus Holz und WPC zwischen
Terrassen Montage Ackers, Einzelunternehmen mit Sitz in Krefeld, tätig überwiegend in Nordrhein-Westfalen, Deutschland (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden.
Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) sowie Unternehmern (§ 14 BGB).
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
§2 Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Planung, Aufmaß, Lieferung und Montage von Holz- und WPC-Terrassen, einschließlich Unterkonstruktion, Fundamentarbeiten (sofern vereinbart), Materialbeschaffung und Verlegung.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot.
Nicht ausdrücklich angebotene Leistungen gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert berechnet.
Änderungen oder Zusatzarbeiten während der Ausführung werden nur nach Absprache durchgeführt und gesondert berechnet.
§3 Angebot und Vertragsschluss
Beratungs- und Aufmaßtermine sowie Angebote sind grundsätzlich kostenfrei.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Annahme des Angebots zustande.
Grundlage der Ausführung ist das erstellte Aufmaß.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung erfolgt als Festpreis gemäß Angebot.
Bei unvorhergesehenen Umständen oder zusätzlichen Leistungen erfolgt eine gesonderte Berechnung nach vorheriger Absprache.
Es gelten folgende Zahlungsbedingungen:
50 % Anzahlung bei Auftragserteilung
Abschlagszahlungen nach Baufortschritt möglich
Restzahlung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen nach gesetzlichen Vorschriften zu verlangen.
§5 Eigentumsvorbehalt
Geliefertes Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
§6 Ausführungsfristen und Witterungseinflüsse
Ausführungsfristen und Termine sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert.
Verzögerungen aufgrund von:
Witterungseinflüssen
Materiallieferproblemen
unvorhergesehenen Baustellenbedingungen
höherer Gewalt
berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen.
§7 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat sicherzustellen:
freien Zugang zur Baustelle sowie ausreichende Zufahrt,
Bereitstellung von Strom und Wasser,
Vorliegen erforderlicher Genehmigungen oder Zustimmungen (z. B. Vermieter oder Behörden),
geeignete und zugängliche Arbeitsbedingungen,
Information über vorhandene Leitungen oder bauliche Besonderheiten.
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, können Verzögerungen oder Mehrkosten entstehen.
§8 Untergrund und Baustellenbedingungen
Der Auftragnehmer prüft den vorhandenen Untergrund nach Sichtprüfung.
Für nicht erkennbare Mängel oder spätere Setzungen des Untergrunds wird keine Haftung übernommen.
Veränderungen durch Bodenbewegungen, Vegetation oder äußere Einflüsse liegen außerhalb der Verantwortung des Auftragnehmers.
§9 Material und Materialeigenschaften
Das verwendete Material wird durch den Auftragnehmer über Fachhändler beschafft.
Bei Naturprodukten wie Holz sind natürliche Eigenschaften unvermeidbar, insbesondere:
Farb- und Strukturabweichungen
Rissbildung
Quellen und Schwinden
Verzug
Harzaustritt
Bei WPC-Material können auftreten:
Farbveränderungen durch UV-Einwirkung
thermische Ausdehnung
materialbedingte Maßtoleranzen
Diese Eigenschaften stellen keinen Mangel dar.
§10 Pflege-, Wartungs- und Nutzungspflichten
Terrassen aus Holz und WPC sind Außenbauteile und unterliegen natürlichen Witterungs- und Umwelteinflüssen. Regelmäßige Pflege und Reinigung durch den Kunden sind zwingend erforderlich.
Unterlassene oder unsachgemäße Pflege kann zu Schäden, optischen Veränderungen oder Beeinträchtigungen führen und begründet keinen Gewährleistungsanspruch.
Holzterrassen (insbesondere Bangkirai)
Holz ist ein Naturprodukt und unterliegt natürlichen Veränderungen wie Vergrauung, Patina bildung, Rissbildung, Quellen, Schwinden und Farbabweichungen. Diese stellen keinen Mangel dar.
Holzterrassen entwickeln im Außenbereich eine natürliche silbrig-graue Patina durch Witterungseinflüsse. Dies beeinträchtigt weder Stabilität noch Lebensdauer.
Zur Pflege sind insbesondere erforderlich:
regelmäßige Reinigung der Oberfläche
Entfernen von Verschmutzungen, Laub und organischen Rückständen
Verwendung milder Seifenlösungen und geeigneter Bürsten (Kunststoff- oder Naturborsten)
Folgende Maßnahmen sind unzulässig:
Verwendung von Hochdruckreinigern, die die Holzstruktur beschädigen können
Verwendung von Stahlbürsten
Einsatz aggressiver chemischer Reinigungsmittel
Zur Erhaltung des ursprünglichen Farbtons kann ein geeignetes Holzöl mit UV-Schutz verwendet werden.
Schäden oder Veränderungen durch fehlende Pflege stellen keinen Mangel dar.
WPC-Terrassen
WPC ist ein Verbundwerkstoff aus Holz und Kunststoff mit materialtypischen Eigenschaften, insbesondere:
Farbveränderungen durch UV-Strahlung
Feuchtigkeitsaufnahme
mögliche Wasserflecken oder Schmutzränder
oberflächliche Schimmelbildung durch Umwelteinflüsse
Diese Eigenschaften stellen keinen Mangel dar.
Nach Montage ist eine Grundreinigung durchzuführen.
Zur regelmäßigen Pflege wird empfohlen:
Reinigung mindestens zweimal jährlich (nach Winter und Herbst)
Verwendung milder Haushaltsreiniger und Wasser
Reinigung in Richtung der Dielenstruktur
Hochdruckreiniger dürfen nur mit ausreichendem Abstand und angepasstem Druck verwendet werden.
Wasserflecken, Farbunterschiede oder witterungsbedingte Veränderungen stellen keinen Reklamationsgrund dar.
Organische Verschmutzungen, Fette oder Staunässe sind regelmäßig zu entfernen, um Algen- oder Schimmelbildung zu vermeiden.
Schäden oder Veränderungen durch fehlende Pflege oder unsachgemäße Reinigung stellen keinen Mangel dar.
Wartung
Der Kunde ist zur regelmäßigen Pflege und Wartung verpflichtet.
Der Auftragnehmer bietet optional Wartungsleistungen oder Wartungsverträge an.
Ohne regelmäßige Pflege entfällt die Gewährleistung für daraus entstehende Schäden.
Terrassen aus Holz und WPC erfordern regelmäßige Pflege und Wartung.
Unterlassene oder unsachgemäße Pflege kann zu Schäden führen und begründet keine Gewährleistungsansprüche.
Der Kunde erhält Pflegehinweise; ein gesonderter Wartungsvertrag kann abgeschlossen werden.
(Hier kannst du später deine Pflegehinweise für Holz und WPC einfügen.)
§11 Abnahme
Nach Fertigstellung erfolgt die Abnahme durch den Kunden.
Erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung keine Abnahme oder wird die Terrasse genutzt, gilt die Leistung als abgenommen.
Mit Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
§12 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme.
Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung.
Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei:
unsachgemäßer Nutzung
fehlender Pflege
eigenmächtigen Veränderungen durch den Kunden
äußeren Einflüssen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers.
§13 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Keine Haftung besteht für Schäden aufgrund ungeeigneter Baustellenbedingungen oder bauseitiger Mängel.
§14 Rücktritt und Stornierung
Bei Rücktritt oder Stornierung eines erteilten Auftrags durch den Kunden werden 35 % der Auftragssumme als pauschaler Schadensersatz berechnet, sofern kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.§14 Rücktritt / Stornierung (rechtssicher formuliert – ersetzt deine alte Version)
Der Kunde kann den Vertrag jederzeit kündigen.
Im Falle der Kündigung hat der Auftragnehmer Anspruch auf:
Vergütung der bereits erbrachten Leistungen,
Ersatz bereits bestellten Materials,
sowie eine pauschale Entschädigung in Höhe von 35 % der noch nicht erbrachten Auftragssumme, sofern der Kunde keinen geringeren Schaden nachweist.
Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
§15 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Eine gesonderte Widerrufsbelehrung wird bereitgestellt.
§16 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Gerichtsstand für Unternehmer ist der Sitz des Auftragnehmers.
§17 Bauablauf und Bauverzögerung
Die Ausführung erfolgt entsprechend den technischen Gegebenheiten vor Ort.
Behinderungen durch Wetter, Untergrundverhältnisse, Lieferengpässe oder fehlende Mitwirkung des Kunden verlängern die Ausführungszeit angemessen.
Stillstandszeiten aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden werden gesondert berechnet.
§18 Maßtoleranzen und optische Eigenschaften
Geringfügige Maßabweichungen, Farbunterschiede, Fugenabstände oder optische Veränderungen sind material- und montagebedingt und stellen keinen Mangel dar.
Naturbedingte Eigenschaften von Holz sowie typische Eigenschaften von WPC sind vertragsgemäß.
AGB zum Download. .Hier Klicken um die PDF zu laden
Widerrufbelehrung zum Download hier klicken um die PDF zu laden